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Ab dem 1. Januar 2025 treten in der Schweiz neue gesetzliche Regelungen zur Opting-out-Möglichkeit für Unternehmen in Kraft. Diese Änderungen betreffen insbesondere Kapitalverlustsituationen und die Pflicht zur Revision. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die neuen Bestimmungen einhalten, um rechtliche Konsequenzen und finanzielle Risiken zu vermeiden.
Ein Kapitalverlust liegt vor, wenn das Eigenkapital eines Unternehmens unter 50 % des einbezahlten Aktien- oder Stammkapitals fällt. Gemäss Artikel 725a des Obligationenrechts (OR) muss der Verwaltungsrat bei einem Kapitalverlust unverzüglich Massnahmen ergreifen. Dazu gehört die Erstellung eines Zwischenabschlusses und gegebenenfalls die Einberufung einer Generalversammlung zur Sanierung des Unternehmens. Falls keine geeigneten Massnahmen ergriffen werden, droht eine Überschuldung und potenziell die Pflicht zur Insolvenzmeldung.
Bislang konnten Unternehmen unter bestimmten Bedingungen auf eine Revision verzichten, wenn sie weniger als 10 Vollzeitstellen (VZÄ) beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2025 gelten jedoch neue Vorschriften für das Opting-out, insbesondere für Unternehmen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden.
Die neuen Regelungen sehen vor, dass Unternehmen mit Kapitalverlust nicht mehr von der Revision befreit werden können. Selbst wenn die Schwellenwerte für ein Opting-out erfüllt wären, bleibt eine eingeschränkte Revision verpflichtend, solange sich das Unternehmen in einer Kapitalverlustsituation befindet. Diese Massnahme soll den Schutz der Gläubiger verbessern und eine frühzeitige Sanierung fördern.
Die neuen Vorschriften haben erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere auf solche, die sich in finanzieller Schieflage befinden:
Die neuen Opting-out-Beschränkungen bieten mehrere Vorteile, aber auch Herausforderungen:
Ab 2025 wird die Opting-out-Möglichkeit für Unternehmen mit Kapitalverlust eingeschränkt. Diese Unternehmen müssen eine eingeschränkte Revision durchführen lassen, auch wenn sie die bisherigen Opting-out-Kriterien erfüllen. Die neuen Regelungen sollen den Schutz der Gläubiger stärken und die frühzeitige Sanierung von Unternehmen mit finanziellen Problemen fördern. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Vorschriften vertraut machen, um rechtliche Konsequenzen und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.