Blog - Kapitalverlust und die neue Opting-out-Regelung ab 2025

Kapitalverlust und die neue Opting-out-Regelung ab 2025


Kapitalverlust und die neue Opting-out-Regelung ab 2025 in der Schweiz

Ab dem 1. Januar 2025 treten in der Schweiz neue gesetzliche Regelungen zur Opting-out-Möglichkeit für Unternehmen in Kraft. Diese Änderungen betreffen insbesondere Kapitalverlustsituationen und die Pflicht zur Revision. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die neuen Bestimmungen einhalten, um rechtliche Konsequenzen und finanzielle Risiken zu vermeiden.

1. Kapitalverlust und gesetzliche Anforderungen

Ein Kapitalverlust liegt vor, wenn das Eigenkapital eines Unternehmens unter 50 % des einbezahlten Aktien- oder Stammkapitals fällt. Gemäss Artikel 725a des Obligationenrechts (OR) muss der Verwaltungsrat bei einem Kapitalverlust unverzüglich Massnahmen ergreifen. Dazu gehört die Erstellung eines Zwischenabschlusses und gegebenenfalls die Einberufung einer Generalversammlung zur Sanierung des Unternehmens. Falls keine geeigneten Massnahmen ergriffen werden, droht eine Überschuldung und potenziell die Pflicht zur Insolvenzmeldung.

2. Opting-out-Regelung: Änderungen ab 2025

Bislang konnten Unternehmen unter bestimmten Bedingungen auf eine Revision verzichten, wenn sie weniger als 10 Vollzeitstellen (VZÄ) beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2025 gelten jedoch neue Vorschriften für das Opting-out, insbesondere für Unternehmen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden.

Die neuen Regelungen sehen vor, dass Unternehmen mit Kapitalverlust nicht mehr von der Revision befreit werden können. Selbst wenn die Schwellenwerte für ein Opting-out erfüllt wären, bleibt eine eingeschränkte Revision verpflichtend, solange sich das Unternehmen in einer Kapitalverlustsituation befindet. Diese Massnahme soll den Schutz der Gläubiger verbessern und eine frühzeitige Sanierung fördern.

3. Konsequenzen für Unternehmen

Die neuen Vorschriften haben erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere auf solche, die sich in finanzieller Schieflage befinden:

  • Pflicht zur Revision: Unternehmen mit Kapitalverlust müssen zwingend eine eingeschränkte Revision durchführen lassen. Dies bedeutet zusätzliche Kosten für die Prüfung, aber auch eine verbesserte Transparenz.
  • Erhöhte Verantwortung des Verwaltungsrats: Die Unternehmensleitung muss aktiv Massnahmen ergreifen, um die finanzielle Lage zu verbessern und eine mögliche Überschuldung zu verhindern.
  • Strengere Anforderungen für Gläubigerschutz: Kreditgeber und Investoren erhalten durch die verpflichtende Revision bessere Einblicke in die finanzielle Situation eines Unternehmens.
  • Frühzeitige Sanierungsmassnahmen erforderlich: Unternehmen müssen bei Kapitalverlust schneller handeln, da eine verzögerte Reaktion zu Haftungsrisiken für den Verwaltungsrat führen kann.

4. Vorteile und Herausforderungen der neuen Regelung

Die neuen Opting-out-Beschränkungen bieten mehrere Vorteile, aber auch Herausforderungen:

  • Vorteile:
    • Erhöhte Transparenz und Schutz für Gläubiger
    • Frühzeitige Erkennung finanzieller Probleme
    • Vermeidung von Missbrauch des Opting-outs durch finanziell angeschlagene Unternehmen
  • Herausforderungen:
    • Zusätzliche Kosten für Unternehmen mit Kapitalverlust
    • Erhöhter administrativer Aufwand
    • Eventuelle Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Sanierungsmassnahmen

Zusammenfassung

Ab 2025 wird die Opting-out-Möglichkeit für Unternehmen mit Kapitalverlust eingeschränkt. Diese Unternehmen müssen eine eingeschränkte Revision durchführen lassen, auch wenn sie die bisherigen Opting-out-Kriterien erfüllen. Die neuen Regelungen sollen den Schutz der Gläubiger stärken und die frühzeitige Sanierung von Unternehmen mit finanziellen Problemen fördern. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Vorschriften vertraut machen, um rechtliche Konsequenzen und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.

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Hans Bühler
28.02.2025


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