Blog - Gründung durch Sacheinlage und Sachübernahme

Gründung durch Sacheinlage und Sachübernahme


Gründung durch Sacheinlage und Sachübernahme bei GmbH und AG in der Schweiz

In der Schweiz können Gesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG) durch Sacheinlage und Sachübernahme gegründet werden. Dabei werden Vermögenswerte in die Gesellschaft eingebracht oder von dieser erworben, anstelle von Geldmitteln. Diese Methode bietet Gründern Flexibilität und ermöglicht eine effiziente Nutzung vorhandener Ressourcen.

1. Sacheinlage: Einbringen von Vermögenswerten

Eine Sacheinlage umfasst die Einbringung von physischen oder immateriellen Vermögenswerten in die GmbH oder AG. Typische Beispiele für Vermögenswerte, die eingebracht werden können, umfassen:

  • Fahrzeuge (z.B. Firmenwagen, LKWs)
  • Instrumente und Maschinen
  • Möbel und Büroausstattung
  • Inventar und Lagerbestände
  • Tochtergesellschaften und Beteiligungen (inklusive Aktien und Geschäftsanteile)
  • Immobilien und Grundstücke
  • Lizenzen, Patente und andere immaterielle Rechte
  • Software und IT-Infrastruktur
  • Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte

Diese Vermögenswerte müssen von den Gründern bewertet werden, und ein zugelassener Revisor oder eine Revisionsgesellschaft in der Schweiz prüft anschließend diese Bewertung auf ihre Richtigkeit. Der geprüfte Wert dieser Gegenstände wird dann in das Stammkapital der GmbH oder das Grundkapital der AG eingebracht.

2. Sachübernahme: Erwerb von Vermögenswerten gegen Ausgabe von Anteilen

Bei der Sachübernahme erwirbt die GmbH oder AG bestimmte Vermögensgegenstände von den Gründern oder Dritten. Im Gegenzug werden Anteile an der Gesellschaft ausgegeben, also Geschäftsanteile bei der GmbH oder Aktien bei der AG. Dies ist besonders nützlich, wenn die Gründer oder Investoren bereits über relevante Vermögenswerte verfügen, die für den Betrieb der Gesellschaft von Vorteil sind.

3. Rechtliche Anforderungen und Prüfung

In der Schweiz schreibt das Obligationenrecht (OR) eine detaillierte Prüfung der eingebrachten Vermögenswerte durch einen zugelassenen Revisor oder eine Revisionsgesellschaft vor. Diese Prüfung wird im sogenannten Sacheinlage- und Gründungsbericht dokumentiert. Der Bericht ist ein integraler Bestandteil der Gründungsunterlagen und muss bei der Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.

4. Vorteile und Herausforderungen

Die Gründung durch Sacheinlage und Sachübernahme bietet mehrere Vorteile: Sie ermöglicht die Nutzung vorhandener Vermögenswerte, schont die Liquidität und kann sofort zum operativen Geschäft beitragen. Allerdings ist der Prozess der Bewertung aufwendig und kann zusätzliche Kosten verursachen. Es ist entscheidend, dass die eingebrachten Vermögenswerte den Geschäftszweck der Gesellschaft optimal unterstützen.

Zusammenfassung

Die Gründung einer GmbH oder AG in der Schweiz durch Sacheinlage und Sachübernahme ist eine flexible Methode, um Vermögenswerte in eine Gesellschaft einzubringen. Eine sorgfältige Prüfung und Dokumentation der eingebrachten Vermögenswerte ist erforderlich, um den gesetzlichen Anforderungen des schweizerischen Obligationenrechts gerecht zu werden und die langfristige Stabilität der Gesellschaft zu sichern.

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Hans Bühler
03.09.2024


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