Blog - Bei der Prüfung und Bilanzierung gemäss Artikel 725 des Schweizer Obligationenrechts sind wir die Profis!

Bei der Prüfung und Bilanzierung gemäss Artikel 725 des Schweizer Obligationenrechts sind wir die Profis!


Im Kontext des Schweizer Rechtsrahmens sind die Begriffe Überschuldung, Kapitalverlust und hälftiger Kapitalverlust entscheidende Faktoren, die die finanzielle Gesundheit eines Unternehmens und seine Verpflichtungen nach Schweizer Recht erheblich beeinflussen können.

1. Überschuldung: Dies tritt auf, wenn die Verbindlichkeiten eines Unternehmens seine Vermögenswerte übersteigen, wie im Jahresabschluss dargestellt. Gemäss Schweizer Recht, insbesondere Artikel 725 des Obligationenrechts, muss der Verwaltungsrat bei begründetem Verdacht auf Überschuldung eine Zwischenbilanz zu Fortführungs- und Liquidationswerten erstellen. Zeigt diese Zwischenbilanz, dass die Forderungen der Gläubiger weder zu Fortführungs- noch zu Liquidationswerten gedeckt sind, muss der Verwaltungsrat das Gericht benachrichtigen, es sei denn, die Gläubiger verzichten in Höhe des ungedeckten Defizits auf ihre Forderungen.

2. Kapitalverlust: Diese Situation tritt ein, wenn das Eigenkapital des Unternehmens unter bestimmte Schwellenwerte fällt. Insbesondere muss der Verwaltungsrat eine Generalversammlung der Aktionäre einberufen und Sanierungsmassnahmen vorschlagen, wenn der Jahresabschluss zeigt, dass die Hälfte des Aktienkapitals und der gesetzlichen Reserven nicht mehr durch die Vermögenswerte des Unternehmens gedeckt sind.

3. Hälftiger Kapitalverlust: Dieser Begriff bezieht sich spezifisch auf die oben genannte Schwelle, bei der die Hälfte des Aktienkapitals und der gesetzlichen Reserven verloren geht.

Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses liegt ein verstärkter Fokus auf der rechtzeitigen Vorlage des Revisionsberichts. Das Versäumnis, den Revisionsbericht rechtzeitig vorzulegen, kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, einschliesslich rechtlicher Massnahmen gemäss den überarbeiteten Gesetzen zur Schuldbetreibung und Konkurs. Die rechtzeitige Vorlage des Berichts stellt sicher, dass alle Interessengruppen, einschliesslich der Gläubiger und des Gerichts, ein genaues und aktuelles Verständnis der finanziellen Situation des Unternehmens haben, was entscheidend ist, um betrügerische Insolvenzen zu verhindern und die Interessen aller Beteiligten zu schützen.

Für Unternehmen ist es unerlässlich, regelmässige und gründliche Prüfungen durchzuführen, entweder in Form einer eingeschränkten Revision oder einer ordentlichen Revision, abhängig von ihrer Grösse und den gesetzlichen Anforderungen. Dies hilft nicht nur bei der Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, sondern auch bei der Aufrechterhaltung der finanziellen Gesundheit und Transparenz.

Zusammenfassend unterstreichen die Änderungen im Schweizer Rechtsrahmen, einschliesslich der strengen Anforderungen für den Umgang mit Fällen von Überschuldung, Kapitalverlust und rechtzeitiger Prüfungsberichterstattung, die Bedeutung eines rigorosen Finanzmanagements und der Einhaltung von Revisionsvorschriften, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden und die Unternehmensfortführung zu sichern.

Avatar
Hans Bühler
07.07.2024


Zurück

Post teilen:

  • Revisionsstelle von mehr als 170 Unternehmen
  • Klare und faire Kosten
  • Revisionsexperten mit langjähriger Erfahrung
  • Solide Qualitätssicherung dank externer Nachschau